Petition

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Gegen Gewalt und Zwang in der Geburtshilfe

 

Am 25. November haben wir in Bern unsere Petition gegen Gewalt in der Geburtshilfe übergeben. Es kamen über 2'300 Unterschriften zusammen, welche an Bundesrat Alain Berset adressiert sind. Wir werden euch über unsere sozialen Medien auf dem Laufenden halten und natürlich auch über den Newsletter. Untenstehend bleiben für den Moment unsere Forderungen noch aufgeschaltet.

Wir fordern:

  • Die Erarbeitung und Umsetzung von Lösungswegen, um Gewalt und Zwang in der Geburtshilfe zu verhindern, sowie Prävention und Sensibilisierung durch Schulung und Aufklärung.
  • Eine kontinuierliche 1:1 Begleitung unter der Geburt, sei es durch Hebammen oder aber auch durch qualifizierte Geburtsbegleiterinnen.
  • Die Gebärenden sollen ohne Zeitdruck durch die Geburt begleitet werden, solange es Mutter und Kind gut geht. Unnötige Interventionen, wie beispielsweise wehenfördernde Mittel zur Beschleunigung der Geburt sollen vermieden werden, da diese negative Konsequenzen für den Geburtsverlauf haben können.
  • Strukturelle Verbesserungen für Geburtshelfer und Spitäler, beispielsweise bezüglich Personalschlüssel und Prozessen in der gesundheitlichen Versorgung.
  • Die Korrektur von finanziellen Fehl-Anreizen in der Verrechnung von geburtshilflichen Leistungen.
  • Mehr Transparenz in der Geburtshilfe bezüglich Fallzahlen und Statistiken.
  • Eine echte Wahlmöglichkeit des Geburtsortes für Frauen sowie die Ausweitung und Unterstützung des Angebots an hebammengeleiteter Geburtshilfe sowohl in Kliniken wie auch in Geburtshäusern und für Hausgeburten.
  • Die Förderung geburtshilflicher Praktiken wie beispielsweise die ärztliche Leitung einer vaginalen Beckenendlagengeburt. Diese gerät mangels entsprechendem Knowhow des medizinischen Personals gerne in Vergessenheit. Aufgrund fehlender fachlicher Kenntnisse wird in vielen geburtshilflichen Einrichtungen der Entscheid für einen Kaiserschnitt getroffen, der unter Umständen nicht dem Bedürfnis der schwangeren Frau entspricht.
  • Die Anerkennung der Arbeit von Doula Geburtsbegleiterinnen als Teil des geburtshilflichen Teams mit unbegrenztem Zutritt zu Klinken und Geburtshäusern – auch während Pandemie-Zeiten.
  • Das Vorantreiben der Forschung sowohl im Bereich der Entstehung der Thematik als auch deren Auswirkungen auf betroffene Familien. Dies unter Berücksichtigung von geburtshilflichen, psychologischen, ethischen wie auch juristischen Fragen.
  • Betroffene müssen die Möglichkeit haben, sich auf das Opferhilfegesetz der Schweiz zu berufen.